top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Gourmandz e.K.

§ I Allgemeines


Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem


Inserenten (III) eines kostenlosen Foto-Selbsteintrags (nachfolgend Inserent/en genannt)
oder
Auftraggeber (IV) eines kostenpflichtigen Videoproduktionsauftrags (nachfolgend Auftraggeber genannt)

oder

Befragter (V) von redaktionellen Einträgen (nachfolgend Befragter genannt)


und
Gourmandz e.K. (nachfolgend Gourmandz genannt),


gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt). Entgegenstehende AGB und Bedingungen des Inserenten oder Auftraggebers werden ohne schriftliche Bestätigung seitens Gourmandz nicht anerkannt. Von diesen AGB abweichende oder mündliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Gourmandz behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, zu ergänzen bzw. neuzufassen. Über Änderungen, Ergänzungen bzw. Neufassungen dieser AGB wird der Inserent oder Auftraggeber auf der Unterseite gourmandz.com/fuer-gastronomen informiert. Sollten einzelne Bedingungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, haben diese AGB im Übrigen Bestand. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall schon jetzt, anstelle der unwirksamen diejenige wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.


1. Begriffsbestimmung

 

1. GOURMANDZ.COM ist die Online-Präsenz von Gourmandz e.K. inklusive aller von Gourmandz betriebenen Social Media-Seiten (Facebook, Instagram, Pinterest, TikTok, Twitter und YouTube).
2. Der Inserent ist ein Gastronom, der einen kostenlosen Foto-Selbsteintrag auf GOURMANDZ.COM vornimmt - einen Fotoeintrag inseriert.
3. Der Auftraggeber ist ein Gastronom, der Gourmandz mit der Produktion eines kostenpflichtigen „Gastro-Food-Videos“ beauftragt.
4. Der Gastronom ist der Inserent, Auftraggeber oder Befragte.
5. Ein Gastro-Food-Video ist sowohl als Konzeptidee auch als Wortschöpfung ein Urheberwerk von Gourmandz. Es steht im wörtlichen Sinne für: „Ich sehe Essen aus der Gastronomie“. Gastro = Gastronomie. Food = Essen/Lebensmittel. Video = ich sehe (lateinisch). Ein Gastro-Food-Video visualisiert in der Gastronomie (Gastro) zubereitetes Essen (Food) in einem Video. Die Kombination aus Authentizität, Besucher- und Gastrosicht machen das Konzept eines Gastro-Food-Videos einzigartig.
6. Das Gastro-Food-Videoportal ist sowohl in der Konzeptidee als auch als Wortschöpfung ein Urheberwerk von Gourmandz. Es beschreibt ein Internetportal (eine Webseite), auf der ausschließlich von Gourmandz produzierte Gastro-Food-Videos veröffentlicht werden.
7. Das Gastroverzeichnis auf der Webseite GOURMANDZ.COM ist ein themenbasiertes öffentlich zugängliches Branchenverzeichnis (eine Datenbank), das bereits öffentlich zugängliche Daten in Form von Foto- und Videoeinträge gastronomischer Betriebe auflistet und darstellt. Themenbasiert bedeutet in diesem Fall, dass sich Gourmandz auf das Thema „Essen mit Liebe“ spezialisiert.
8. Nutzer ist jeder, der GORMANDZ.COM besucht, nutzt und zum Gast des Inserenten und Auftraggebers werden könnte.
9. Die von Gourmandz erstellten Richtlinien für Gastronomen (II) sind fester Bestandteil dieser AGB. Diese Richtlinien ermöglichen Gourmandz die Einhaltung und Umsetzung des Themenschwerpunktes „Essen mit Liebe“.

10. Eine Verkostung ist der Besuch einer Gastronomie und das gemeinsame Speisen, bei der Gourmandz sich von der Einhaltung der Kriterien für „Essen mit Liebe“ vergewissert.


§ II Richtlinien für Gastronomen 

Die Richtlinien unter II sind vom Gastronomen für einen Foto- oder Videoeintrag auf GOURMANDZ.COM zu erfüllen.


1.1 Kriterien für Gastronomen
Der Gastronom muss alle der folgenden Kriterien erfüllen:

 

  • Der Gastronom muss zubereitete Speise anbieten.

  • Der Gastronom muss für die Allgemeinheit öffentlich zugänglich sein oder nur für Mitglieder/ausgewählte Gäste.

  • Der Gastronom muss eine feste Adresse, einen festen oder flexiblen Standort besitzen. Ein flexibler Standort bezieht sich auf Imbisswagen, Foodtruck, Stand usw., die einen öffentlich zugänglichen Internetlink angeben können, auf der besuchbare Standorte und Termine veröffentlicht werden.

 

1.2 Zugelassene gastronomische Betriebe
Vorausgesetzt, dass alle Kriterien unter 1.1 erfüllt sind, werden folgende Unternehmen als "Gastronomie" anerkannt:


Bäckerei, Back-Shops, Baguetterie, Bar, Bar & Restaurant, Beach Bar Restaurant, Biergarten, Bistro, Bord-Restaurant (Flugzeug, Zug), Buffet-Restaurant, Running-Buffet (z.B. Running Sushi), Café, Café-Restaurant, Candy Shop, Catering, Crêperie, Donut Shop, Eiscafé, Eisdiele, Eis, Fast Food-Imbiss, Fast Food-Restaurant, Foodtruck, Gastro im allgemeinen Beherbungsgewerbe, Gastro im Freizeitbad/Schwimmbad, Gastro im Freizeitpark, Gastro im Musical, Gaststätte, Gehobenes Restaurant, Hotel Restaurant, Imbiss, Kantine, Konditorei, Pub, Gasthof, Gästehaus, Kreuzfahrtschiff, Lieferservice, Lokal, Pizzeria, Restaurant (aller Art), Sandwich-Shop, Bahnhofsrestaurant, Stand auf Jahrmärkten - Stadtfeste - Weihnachtsmärkten usw., Steakhaus, Sterne-Restaurant, Süßwarenladen, Tapasbar, Varieté-Theater, Wirtshaus.


Sollte Sie die obigen Kriterien unter 1.1 erfüllen, jedoch als Unternehmensform hier nicht gelistet sein, ist es Ihnen gestattet, Ihre Gastronomie auf GOURMANDZ.COM einzutragen.


1.3 Standortzuordnung
Jedem Foto- oder Videoeintrag auf GOURMANDZ.COM wird nur eine feste Adresse zugeordnet, die in einer Google Maps-Karte im eigenen Eintrag des Gastronomen dargestellt wird. Zudem können sich Nutzer von GOURMANDZ.COM mit einem Klick zu der eingetragenen Gastronomie navigieren und die Webseite besuchen. Aus diesen Gründen benötigt jeder Standort und jeder mobile Gastronom einen eigenen Eintrag.


Gastronomen mit fester Adresse oder festem Standort
Eine Restaurantkette oder ein Gastronom mit verschiedenen Standorten, benötigt für jeden einzelnen Betrieb, einen eigenen Foto- oder Videoeintrag, damit jeder Standort auffindbar ist. Eine Zusammenfassung von verschiedenen Standorten in einem Eintrag ist nicht möglich.


Mobile Gastronomen ohne festen Standort
Bei mobilen Gastronomen ohne festen Standort wird der Firmensitz dargestellt. Die Nutzer werden darauf hingewiesen, dass der dargestellte Standort der Firmensitz ist, dieser nicht besucht werden kann und hierfür den von dem Gastronomen angegebenen Link nutzen müssen.


2. Kriterien für „Essen mit Liebe“
Mit den Worten „Essen mit Liebe“ beschreibt Gourmandz in erster Linie mit Liebe zubereitetes Essen. Damit „Essen mit Liebe“ als „Wert“ für Nutzer und Gastronomen greifbar und messbar ist, hat Gourmandz sieben Säulen der Liebe auf allgemein nachvollziehbare Kriterien der Gastronomie übertragen:


a) Zuneigung und Anziehung
Die mit Liebe zubereiteten Speisen des Gastronomen sind appetitlich angerichtet und wohlriechend, sodass sich der Gast von diesen hingezogen fühlt. Der Gastronom ist dem Essen zugeneigt und geht seiner Arbeit mit Liebe und Leidenschaft nach.


b) Begehren
Die zubereiteten Speisen des Gastronomen sind genießbar - ohne geschmackliche Wertung, sodass diese vom Gast begehrt werden können.


c) Wertschätzung
Die zubereiteten Speisen des Gastronomen werden frisch zubereitetet und weisen mindestens eine branchenübliche Qualität vor, sodass diese Qualität vom Gast wertgeschätzt werden kann.


d) Ehrlichkeit und Vertrauen
Die zubereiteten Speisen des Gastronomen werden unter Einhaltung der Hygienestandards zubereitet und die Einhaltung wird transparent dargestellt, sodass der Gastronom durch seine Ehrlichkeit das Vertrauen des Gastes gewinnen kann.


e) Verlässlichkeit
Der Gast kann sich darauf verlassen, dass die auf den Fotos und Videos dargestellten Speisen, die gleichbleibend gute Qualität behalten, sodass diese Speisen bei jedem Besuch der Gastronomie den dargestellten Eigenschaften entsprechen.


3. Kriterien für die Verkostung
Eine Verkostung ist der Besuch einer Gastronomie durch Gourmandz und das gemeinsame Speisen mit dem Gastronomen, bei der Gourmandz sich von der Einhaltung der Kriterien für „Essen mit Liebe“ vergewissert. Bei diesem Besuch werden die Spezialitäten der Gastronomie (beliebtesten und bedeutendsten Speisen) mit höchstens zwei Redakteuren von Gourmandz verkostet. Um den Nutzern von GOURMANDZ.COM Gastronomien öffentlich zugänglich zu machen, die "Essen mit Liebe" anbieten, ist eine Verkostung unverzichtbar.


4. Gourmandz ist KEIN Hotel- und Restauranttester
In erster Linie sind alle Mitarbeiter von Gourmandz leidenschaftliche Gourmands - Allesesser, denen es im übertragenen Sinne nur um die Verbreitung von Liebe geht. Aus diesen Gründen veröffentlicht Gourmands nach der Verkostung keine "Testberichte" und negative Bewertungen, insbesondere wenn eine Gastronomie die Kriterien NICHT erfüllt und in Folge dessen NICHT im Gastroverzeichnis aufgeführt wird. Zudem werden die Namen der Gastronomien, die nicht auf Gourmandz aufgeführt sind, nicht öffentlich bekannt gemacht. Gourmandz möchte Liebe schaffen, Liebe teilen und „Essen mit Liebe“ für die Allgemeinheit zugänglich machen. Gourmandz beabsichtigt nicht Gastronomen zu schaden. Im Gegenteil möchte Gourmandz als Anreiz für Gastronomen dienen, „Essen mit Liebe“ anzubieten, im Falle dessen, dass der Gastronom dies nicht bereits macht.



§ III Inserenten

Für Inserenten gemäß § III gelten zudem die Bedingungen gemäß § I, II, VI, VII, VIII, XI und X dieser AGB.


1. Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen dem Inserenten und Gourmandz kommt durch einen „kostenlosen Foto-Selbsteintrag“ durch den Inserenten und auf Gourmandz.com/selbsteintrag unter Erfüllung der „Richtlinien für Gastronomen“ zustande.


2. Leistung
Bei dem Foto-Selbsteintrag handelt es sich um einen redaktionellen Eintrag und Veröffentlichung im „Gastroverzeichnis“ GOURMANDZ.COM (Website) mit einem Foto als Medium - gekennzeichnet durch „Foto-Selbsteintrag“ und eine einmalige Veröffentlichung des Fotoeintrags (Foto mit/oder ohne Link) auf den Social Media-Seiten von Gourmandz (Facebook-, Instagram-, Pinterest-, TikTok-, Twitter- und YouTube). Zudem wird der Foto-Selbsteintrag sofort nach Eintragung auf der Startseite von GOURMANDZ.COM als eines von vier Einträgen unter „Neue Einträge“ aufgeführt, bis dieser von vier neuen Einträgen verdrängt wird. Dies geschieht vollautomatisch, sodass Gourmandz die Dauer des Fotoeintrags auf der Startseite nicht beeinflussen kann.


3. Veröffentlichung
Der Fotoeintrag ist mit Betätigen des Buttons „Eintrag veröffentlichen“, nach Ausfüllen des Formulars, sofort online. Der Inserent erhält eine Bestätigungsmail an seine angegebene E-Mail-Adresse, um zu gewährleisten, dass dieser Eintrag von einem berechtigten Vertreter der Gastronomie eingetragen wurde. Personenbezogene Daten werden für Kontaktzwecke zwischen Gourmandz und dem Inserenten erhoben, jedoch nicht veröffentlicht und unterliegen der DSGVO. Es werden nur bereits allgemein zugängliche Daten veröffentlicht.


4. Inhalt des Foto-Selbsteintrags
Um den Nutzern von Gourmandz einen transparenten und fairen Eindruck von den eingetragenen Gastronomien vermitteln zu können, erfragt Gourmandz von jeder Gastronomie die gleichen Angaben durch das Selbsteintragsformular. Zu den zu veröffentlichten Daten zählen folgende Angaben - Stand 25.02.2019:


Name der Gastronomie, Kategorie, vollständige Adresse inkl. Google Maps-Karte, Webseite (verlinkt), Sitzplätze/nur take away, Preisklasse, Küchenstil/e, Gerichte, vegetarisch/vegan/nicht für Vegetarier geeignet, Öffnungszeiten, Lieferservice/Catering, barrierefrei/nicht barrierefrei, Kids Specials (Spezielles für Kinder wie Spielecke/keine Kids Specials, besondere Merkmale (freiwillige Angabe).
Zusätzliche Angaben kann Gourmandz im Sinne des öffentlichen Interesses zukünftig erfragen. Ein Foto-Selbsteintrag ist als solches in einem Button gekennzeichnet, um diesen deutlich von einem redaktionellen Fotoeintrag oder Videoeintrag zu unterscheiden. Angaben und Kennzeichnungen darüber hinaus sind seitens des Inserenten nicht möglich.


5.1 Fotoinhalt
Der Upload eines Fotos (in guter Qualität und hochauflösend) erfolgt durch den Inserenten über einen „Foto auswählen“-Button auf dem Selbsteintragsformular. Dieses Foto muss mindestens eine Speise darstellen und der Öffentlichkeit einen authentischen Eindruck über das Gericht/die Gerichte des Inserenten vermitteln. Dieses Gericht/diese Gerichte muss/müssen - im Rahmen der Öffnungszeiten und der saisonalen Verfügbarkeit - jederzeit für jedermann in der dargestellten Form zu erwerben sein. Der Inserent kann sich hier an den bereits veröffentlichten Fotos orientieren.


5.2 Fotoaufnahmen während der Verkostung
Während der Verkostung werden von Gourmandz professionelle Fotos der verkosteten Speisen des Inserenten aufgenommen. Diese Fotos werden durch Gourmandz dem Fotoeintrag hinzugefügt. Zudem erhält der Inserent die Fotos per Download-Link zu der in 6.2 näherbezeichneten Nutzung. Diese Dienstleistung ist eine kostenlose Serviceleistung und eine Danksagung an den Inserenten für seine Liebe zum Essen.


6.1 Nutzungs- und Urheberrecht
Der Inserent überträgt Gourmandz jegliche mit der Auflistung des Eintrags erforderlichen Rechte, insbesondere der räumlich und zeitlich unbegrenzten Nutzungs-, Verviel- und Verwertungsrechte des hochgeladenen Fotos. Werden vom Inserenten urheberrechtlich geschützte Fotos weitergegeben, so obliegt die Klärung aller etwaigen Rechte an dem Inserenten. Gourmandz ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt oder die Verwendung dieser Werke gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Ist dies der Fall, haftet der Inserent für alle daraus entstehenden Ansprüche oder Schäden.


6.2 Fotos von Gourmandz
Für die während der Verkostung entstandenen Fotos erhält der Inserent das räumlich und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht, insbesondere das Veröffentlichungsrecht. Die Übertragung von Rechten an Dritte ist ohne das schriftliche Einverständnis von Gourmandz nicht gestattet. Alle mit den Fotos in Zusammenhang stehenden Rechte liegen bei Gourmandz.


7. Honorar/Zahlung
Ein Fotoeintrag auf GOURMANDZ.COM ist und bleibt kostenlos.
Für Ihren Foto-Selbsteintrag ist auf unbegrenzte Zeit keine Zahlung zu leisten.


8.1 Verkostung (Ablauf und Kosten)
Gourmandz bittet den Inserenten höflichst von direkten Anfragen bezüglich Verkostungsterminen (kostenlosen Fotoaufnahmen) abzusehen und um Verständnis, dass Gourmandz die Reiseplanung für die Verkostungen im Rahmen der Videoproduktionen tätigt. Der Inserent wird demnach von Gourmandz telefonisch kontaktiert, wenn sich ein Redakteur auftragsbedingt in der Umgebung des Inserenten befindet.


Vorherige Terminabsprache - kein Überraschungsbesuch
Die Verkostung findet erst nach vorheriger telefonischer Terminabsprache mit dem Inserenten statt. Gourmandz stattet dem Inserenten keine Überraschungsbesuche ab.
Keine Vorbereitung seitens des Inserenten notwendig
Da Gourmandz die Speisen so verkosten möchten, wie sie täglich zubereitet und serviert werden, bedarf es keiner zusätzliche Planung und Vorbereitung für die Verkostung. Der Geschäftsablauf und Gäste werden von der Verkostung nicht gestört.
• Gemeinsames Speisen
Gerne würde Gourmandz gemeinsam mit dem Inserenten speisen und mehr von seiner Geschichte und seiner Liebe zum Essen erfahren. Daher wird ein Termin in Anwesenheit der Gründer und/oder Koch/Köchin bevorzugt. Sollte dies aus personellen/zeitlichen Gründen nicht möglich sein, stellt dies kein Problem für die Verkostung dar.
• Journal-Bericht
Gourmandz veröffentlicht besondere Geschichten über Gastronomen in seinem journalistisch-redaktionell geführtem Food Journal, der auch der örtlichen Presse zugespielt wird. Hierauf besteht jedoch kein Anspruch.


8.2 Kostenübernahme für Verkostung
Mit dem Foto-Selbsteintrag auf GOURMANDZ.COM erklärt sich der Inserent damit einverstanden, alle Aufwendungen (Kosten), die mit einer einmaligen Verkostung mit maximal zwei Gourmandz-Redakteuren entstehen, zu übernehmen. Der Arbeitsaufwand und die Fahrtkosten von Gourmandz sind NICHT Bestandteil dieser Aufwendungen - diese Kosten trägt Gourmandz selbst. Anders verhält es sich in dem Fall, dass der Inserent nicht auf die Verkostung warten möchte und dafür bereit ist, die Fahrtkosten von 0,30 Euro pro PKW-Kilometer zu tragen.


9. Laufzeit
Der Foto-Selbsteintrag ist zeitlich unbegrenzt.

 


§ IV Auftraggeber

Für Auftraggeber gemäß § IV gelten zudem die Bedingungen gemäß § I, II, VI, VII, VIII, XI und X dieser AGB.


1. Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Gourmandz kommt durch einen Produktionsauftrag für ein „Gastro-Food-Video“ durch den Auftraggeber und erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch Gourmandz zustande. Dieser Auftrag kann durch die Versendung des Formulars unter Gourmandz.com/videoanfrage, schriftlich oder telefonisch erteilt werden. Erfolgt die Auftragserteilung des Auftraggebers per Formular oder E-Mail mit digitaler Unterschrift, holt Gourmandz - vor Versendung der Auftragsbestätigung - eine telefonische oder schriftliche Bestätigung ein. Die Auftragsbestätigung von Gourmandz, in der alle vereinbarten Leistungen, die Vergütung und der Drehtermin festgehalten werden, gilt sodann als rechtsverbindlich. Die Erfüllung der „Richtlinien für Gastronomen“ seitens des Auftraggebers ist Grundvoraussetzung für das Zustandekommen des Vertrags.


2.1 Leistungen
Die Hauptleistung von Gourmandz besteht in der Erteilung einer Nutzungslizenz für das produzierte Gastro-Food-Video in der Gastronomie des Auftraggebers. Unmittelbar nach Vertragsschluss erhält der Auftraggeber alle Informationen zur Videoproduktion in Form eines „Videoskripts“. Dieses Videoskript klärt den Auftraggeber über das Konzept eines Gastro-Food-Videos, die Dreharbeiten und die verschiedenen Szenen auf - dieses Skript unterliegt gemäß § V der Geheimhaltungsvereinbarung.


2.2 Eintrag im Gastroverzeichnis
Bei dem Videoeintrag handelt es sich um eine redaktionelle Auflistung und Veröffentlichung im „Gastroverzeichnis“ auf GOURMANDZ.COM (Website) mit einem von Gourmandz produziertem Gastro-Food-Video und bis zu 10 von Gourmandz aufgenommenen Fotos als Medien - gekennzeichnet durch „Videoeintrag“ und eine einmalige Veröffentlichung des Videoeintrag (Video mit/oder ohne Link) auf den Social Media-Seiten von Gourmandz (Facebook-, Instagram-, Pinterest-, TikTok-, Twitter- und YouTube). Zudem wird der Videoeintrag sofort nach Eintragung auf der Startseite von GOURMANDZ.COM als eines von vier Einträgen unter „Top Videos“ aufgeführt, bis dieser von vier neuen Einträgen verdrängt wird. Die Verweildauer auf der Startseite kann auf Wunsch des Auftraggebers gegen eine Gebühr verlängert werden.


2.3 Inhalt des Videoeintrags
Um den Nutzern von Gourmandz einen transparenten und fairen Eindruck von den eingetragenen Gastronomien vermitteln zu können, erfragt Gourmandz während einer Videoproduktion von jeder Gastronomie die gleichen Angaben. Zu den zu veröffentlichten Daten zählen folgende Angaben - Stand 25.02.2019:


Name der Gastronomie, Kategorie, vollständige Adresse inkl. Google Maps-Karte, Sitzplätze/nur take away, Preisklasse, Küchenstil/e, Gerichte, vegetarisch/vegan/nicht für Vegetarier geeignet, Öffnungszeiten, Lieferservice/Catering, barrierefrei/nicht barrierefrei, Kids Specials (Spezielles für Kinder wie Spielecke/keine Kids Specials, besondere Merkmale (freiwillige Angabe).


Zusätzliche Angaben kann Gourmandz im Sinne des öffentlichen Interesses zukünftig erfragen. Ein Videoeintrag ist als solches in einem Button gekennzeichnet, um diesen deutlich von einem Fotoeintrag zu unterscheiden. Angaben und Kennzeichnungen darüber hinaus sind seitens des Inserenten nicht möglich.


2.3 Fotoaufnahmen
Während der Dreharbeiten werden von Gourmandz professionelle Fotos der Speisen des Auftraggebers aufgenommen. Diese Fotos werden durch Gourmandz dem Videoeintrag hinzugefügt.

2.4 Veröffentlichung
Der Videoeintrag wird gemeinsam mit dem produzierten Gastro-Food-Video von Gourmandz vorgenommen und versteht sich als „redaktionelle Leistung“ für den Auftraggeber. Hierfür trägt Gourmandz nur alle vom Auftraggeber erhaltenen und allgemein zugänglichen Daten der Gastronomie des Auftraggebers im Verzeichnis ein. Personenbezogene Daten werden für Kontaktzwecke zwischen Gourmandz und dem Inserenten erhoben jedoch nicht veröffentlicht und unterliegen der DSGVO.


2.5 Erhalt des Gastro-Food-Videos und Nutzungslizenz
Der Auftraggeber erhält eine Nutzungslizenz für das Aufführen und die Veröffentlichung der von Gourmandz produzierten Medien auf der eigenen Webpräsenz (Webseite und Social Media-Seiten) und auf Mediengeräten des Auftraggebers. Die Medien - Gastro-Food-Fotos und Gastro-Food-Video - werden dem Auftraggeber innerhalb von vier Werktagen nach Drehtermin per Downloadlink zur Verfügung gestellt.


3.1 Ablauf Videodreh und Mitwirkungspflicht
Detaillierte Informationen zum Ablauf erhält der Auftraggeber mit dem Videoskript nach Vertragsschluss. Um dem Auftraggeber jedoch eine Vorbereitung zu ermöglichen, stellt Gourmandz bereits folgende Informationen zur Verfügung:


• Zweifelsohne ist das Hauptthema eines Gastro-Food-Videos die Darstellung der Speisen während der Zubereitung und im servierten Zustand. Die Lokalität oder das Mobil ist eine „Nebendarstellungen“, die jedoch zuerst gefilmt wird.
• Für einen reibungslosen Ablauf der Videoproduktion empfiehlt Gourmandz die Dreharbeiten, ohne die Anwesenheit von Gästen durchzuführen. Gourmandz möchte Gäste beim Besuch der Gastronomie durch die Videoleuchten oder die Kamera nicht stören. Dennoch sind Dreharbeiten in Anwesenheit von Gästen ohne Hindernisse oder Rechtsfolgen möglich, da keine Gesichter im Mittelpunkt des Gastro-Food-Videos stehen und somit keine erkennbaren Personen Inhalt des Gastro-Food-Videos sind. Es werden keine Persönlichkeitsrechte verletzt.
• Es empfiehlt sich die Dreharbeiten während der Vorbereitungszeit vor der Eröffnung oder in der Mittagspause der Gastronomie durchzuführen. Die Verkostung wirkt für Außenstehende/Gäste wie ein regulärer Besuch Ihrer Gastronomie, sodass diese in Anwesenheit Ihrer Gäste während der Öffnungszeiten im Anschluss an die Dreharbeiten erfolgen kann. Beispiel: Bei einer Öffnung der Gastronomie um 16:00 Uhr - Beginn der Dreharbeiten um 13:00 Uhr.
• Die Anwesenheit des Auftraggebers ist gewünscht, jedoch nicht zwingend notwendig, wenn dieser nicht gleichzeitig der Koch der Gastronomie ist. Die Anwesenheit des Kochs/der Köche und einer Servicekraft ist notwendig.


3.2 Genehmigungen
Der Auftraggeber genehmigt Gourmandz Foto- und Videoaufnahmen von seinen zubereiteten Speisen und seiner Lokalität/seines Mobils zu tätigen. Alle für die Videoproduktion notwendigen Genehmigungen sind vom Auftraggeber einzuholen. Alle durch das Videoskript vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen und Maßnahmen von Gourmandz sind vom Auftraggeber zu überprüfen und noch vor den Dreharbeiten freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt.


3.3 Einverständnis der Mitwirkenden
Der Auftraggeber verpflichtet sich mit Vertragsunterzeichnung, dass er selbst sowie seine Mitarbeiter gefilmt werden dürfen. Ebenso müssen Gäste, die den jeweiligen Drehort aufsuchen könnten, informiert werden, dass Dreharbeiten an dem Tag stattfinden, sollte die Dreharbeiten während der regulären Öffnungszeiten stattfinden. Gourmandz stellt dem Auftraggeber zur Sicherheit eine Einverständniserklärung für seine Mitarbeiter und Gäste zur Verfügung.

 

4. Freigabe und Änderungswünsche
Vor Veröffentlichung des Gastro-Food-Videos erhält der Auftraggeber die Medien per Download-Link und wird um Freigabe gebeten. Diese Freigabe erfolgt schriftlich per E-Mail. Soll das Gastro-Food-Video unter Berücksichtigung der vorhandenen Aufnahmen geändert oder gekürzt werden, kann der Auftraggeber dies Gourmandz entweder per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt werden. Gourmandz bemüht sich dann um Änderung, soweit dies das Konzept des Gastro-Food-Videos zulässt. In diesem Fall kann die Bearbeitung und der Erhalt der fertigen Medien bis zu vier weitere Tage in Anspruch nehmen.


5. Urheberkennzeichnung
Gourmandz platziert in den entstandenen Gastro-Food-Videos Urheberkennzeichnungen - Gourmandz-Logo und ein Gourmandz-Outro-, welche vom Auftraggeber nicht entfernt werden dürfen. Auch darf das GEMA-freie Musikstück, welches Eigentum von Gourmandz ist, nicht entfernt oder anderweitig genutzt werden.


5.1 Entfernung der Urheberkennzeichnung

Die Entfernung der Urheberkennzeichnung und das Veröffentlichen des Gastro-Food-Videos ohne Urheberkennzeichnung hat nicht nur Vertragsbruch zur Folge, sondern auch die Folge, dass der Auftraggeber einen Betrag von 3.999 € an Gourmandz leisten muss, da das Video mit dieser Entfernung dem Charakter eines herkömmlichen Image-/Werbevideos gleicht. Die Kosten für ein Image-/Werbevideo von Gourmandz betragen in Worten dreitausendneunhundertneunundneunzig Euro.


6. Eigentumsvorbehalt
Das freigegebene und veröffentlichte Gastro-Food-Video bleibt räumlich und zeitlich unbegrenzt im Eigentum von Gourmandz. Der Auftraggeber erhält lediglich eine räumlich und zeitlich unbegrenzte Nutzungslizenz, soweit der Auftraggeber die „Richtlinien für Gastronomen“ erfüllt. Das Rohmaterial wird nicht herausgegeben.


7.1 Urheber- und Leistungsschutzrechte
Das Gastro-Food-Video, entstandene Fotos und sonstige Medien sind urheberrechtlich geschützt - Urheber-, Verwertungs-, Nutzungsrechte oder sonstige Schutzrechte liegen unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechts und des Hausrechts uneingeschränkt bei Gourmandz. Der Auftraggeber erhält eine Nutzungslizenz entsprechend § IV Absatz 2.5. Jede sonstige Nutzung und die Weitergabe an Dritte, d.h. jede Person, die nicht Vertragspartner ist, sind strafbar und vertragswidrig. Für den Fall des Verstoßes dagegen, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung eines Betrages als pauschalierten Schadenersatz in Höhe der Kosten für ein Image-/Werbevideo in Höhe von 3.999 Euro und zum Ersatz sonstiger sich hieraus ergebender Schäden. Gourmandz behält sich das Recht vor, sämtliche Medien, sowie Making-of-Fotos und Videos räumlich und zeitlich unbegrenzt zu nutzen, zu verwerten und zu vervielfältigen, insbesondere zum Zwecke der Eigenwerbung sowie der Referenz.


7.2 Rechteübertragung
Der Auftraggeber überträgt Gourmandz jegliche mit der Auflistung des Eintrags erforderlichen Rechte, insbesondere der räumlich und zeitlich unbegrenzten Nutzungs-, Verviel- und Verwertungsrechte der erhaltenen Daten. Werden vom Inserenten urheberrechtlich geschützte Inhalte weitergegeben, so obliegt die Klärung aller etwaigen Rechte dem Inserenten. Gourmandz ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt oder die Verwendung dieser Inhalte gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Ist dies der Fall, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Ansprüche oder Schäden.


8.1 Preise und Kosten
Die Preise für die Produktion des Gastro-Food-Videos und Nutzungslizenz verstehen sich für Auftraggeber rein netto. Es gilt die Preisdarstellung auf der Seite foodvideos.de/fuer-gastronomen oder die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise. Im Falle von Gastronomen mit mehreren Standorten gelten abweichende Preise, die von der Anzahl der Videoproduktionen abhängig ist.


8.2 Fahrtkosten
• Gourmandz stellt die Kosten zum Drehort des Auftraggebers für jeden PKW-Kilometer - wenn nicht anders vereinbart ab Paderborn - mit 0,30 Euro netto in Rechnung.
• Sollte Gourmandz Videoredakteure im Umkreis des Auftraggebers beschäftigen, wird der nächstgelegene Standort eines Mitarbeiters ausgewählt, um die Kosten für den Auftraggeber zu senken.
• Sollte Gourmandz an dem Drehtag in der Stadt des Auftraggebers oder im Umkreis von 30 Kilometern einen weiteren Videodreh durchführen, berechnet Gourmandz lediglich anteilige Fahrtkosten.


8.3 Verkostung
Mit dem Foto-Selbsteintrag auf GOURMANDZ.COM erklärt sich der Inserent damit einverstanden, alle Aufwendungen (Kosten), die mit einer einmaligen Verkostung mit maximal zwei Gourmandz-Redakteuren entstehen, zu übernehmen.


9. Zahlungsbedingungen
Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind jeweils im Voraus zu bezahlen. Die Zahlung ist sofort nach Erhalt der Rechnung zu begleichen, spätestens jedoch bis zum vertraglich vereinbarten Drehtermin.
Sollten diese Zahlungen nicht im Voraus geleistet werden, so ist Gourmandz berechtigt, die Fahrt zum Videodreh nicht mehr anzutreten. Der entstandene Schaden ist durch den Auftraggeber zu entrichten.


10.1 Laufzeit Hauptleistung
Die Nutzungslizenz für das Gastro-Food-Videoportal ist, unter Vorbehalt dessen, dass die „Richtlinien für Gastronomen“ erfüllt werden, zeitlich unbegrenzt.


10.2 Laufzeit Videoeintrag
Die Laufzeit ist unbegrenzt.

 

§ V Redaktionelle Einträge

Für redaktionelle Einträge gemäß § V gelten zudem die Bedingungen gemäß § I, II, VII, VIII, XI und X dieser AGB.

 

1. Vereinbarung
Diese Vereinbarung zwischen dem Gastronomen als Inhalt eines redaktionellen Eintrags (im Folgenden als „Befragter“ bezeichnet) und Gourmandz kommt durch die mündliche oder schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung des Eintrags zustande. Ferner erteilt der Befragte seine Einwilligung durch schlüssiges Verhalten in dem Wissen, dass die aufgezeichneten Medien veröffentlicht werden, insbesondere wenn der Befragte der Aufnahmen und Befragungen in seiner Gastronomie nicht deutlich widerspricht. Erhält Gourmandz die Erlaubnis die Speisen des Gastronomen zu filmen oder zu fotografieren, erteilt der Befragte Gourmandz seine Einwilligung zur Veröffentlichung aller Inhalte und damit verbundenen Pflichten und Rechte, die in § V niedergeschrieben sind. Die Erfüllung der „Richtlinien für Gastronomen“ durch den Befragten, ist Grundvoraussetzung für einen redaktionellen Eintrag.

 

2.1 Leistungen

Die Hauptleistung von Gourmandz besteht in der redaktionellen Eintragung des Empfängers im Gastroverzeichnis und/oder Veröffentlichung eines Artikels im Food Journal von GOURMANDZ.COM. Die Erteilung einer kostenlosen Nutzungslizenz für das produzierte Gastro-Food-Video ist eine Nebenleistung. Der Befragte erhält alle Informationen zur Videoproduktion in Form eines „Videoskripts“ noch vor Produktionstermin, spätestens am Tag der Produktion. Dieses Videoskript klärt den Befragten über das Konzept eines Gastro-Food-Videos, die Dreharbeiten und die verschiedenen Szenen auf - dieses Skript unterliegt gemäß § VI der Geheimhaltungsvereinbarung.

 

2.2 Eintrag im Gastroverzeichnis

Bei einem Videoeintrag handelt es sich um eine redaktionelle Auflistung und Veröffentlichung im „Gastroverzeichnis“ GOURMANDZ.COM (Website) mit einem von Gourmandz produziertem Gastro-Food-Video und bis zu 10 von Gourmandz aufgenommenen Fotos als Medien - gekennzeichnet durch „Videoeintrag“ und eine einmalige redaktionelle Veröffentlichung des Videoeintrag (Video mit/oder ohne Link) auf den Social Media-Seiten von Gourmandz (Facebook-, Instagram-, Pinterest-, TikTok-, Twitter- und YouTube). Zudem wird der Videoeintrag sofort nach Eintragung auf der Startseite von GOURMANDZ.COM als eines von vier Einträgen unter „Top Videos“ aufgeführt, bis dieser von vier neuen Einträgen verdrängt wird. Ein Fotoeintrag gleicht einem Videoeintrag, bis auf das Video als Medium.

 

2.3 Inhalt des Foto- und Videoeintrags

Um den Nutzern von Gourmandz einen transparenten und fairen Eindruck von den eingetragenen Gastronomien bereitstellen zu können, erfragt Gourmandz während einer Produktion von jeder Gastronomie die gleichen Angaben. Zu den zu veröffentlichten Angaben zählen folgende Angaben - Stand 25.02.2019:

 

Name der Gastronomie, Kategorie, vollständige Adresse inkl. Google Maps-Karte, Sitzplätze/nur take away, Preisklasse, Küchenstil/e, Gerichte, vegetarisch/vegan/nicht für Vegetarier geeignet, Öffnungszeiten, Lieferservice/Catering, barrierefrei/nicht barrierefrei, Kids Specials (Spezielles für Kinder wie Spielecke/keine Kids Specials, besondere Merkmale (freiwillige Angabe).

 

Zusätzliche Angaben kann Gourmandz im Sinne des öffentlichen Interesses zukünftig erfragen. Ein Videoeintrag ist als solches in einem Button gekennzeichnet, um diesen deutlich von einem Fotoeintrag zu unterscheiden. Angaben und Kennzeichnungen darüber hinaus sind seitens des Inserenten nicht möglich.

 

2.4 Fotoaufnahmen

Während der Produktion werden von Gourmandz professionelle Fotos der Speisen des Auftraggebers aufgenommen. Diese Fotos werden durch Gourmandz dem Eintrag hinzugefügt.

 

2.5 Veröffentlichung

Der Foto- oder Videoeintrag wird gemeinsam mit den produzierten Medien von Gourmandz vorgenommen. Hierfür trägt Gourmandz nur alle vom Befragten erhaltenen und allgemein zugänglichen Daten seiner Gastronomie im Verzeichnis ein. Personenbezogene Daten werden für Kontaktzwecke zwischen Gourmandz und dem Befragten erhoben jedoch nicht veröffentlicht und unterliegen der DSGVO.

 

2.6 Erhalt des Gastro-Food-Videos und Nutzungslizenz

Der Befragte erhält eine Nutzungslizenz für das Aufführen und die Veröffentlichung der von Gourmandz produzierten Medien auf der eigenen Webpräsenz (Webseite und Social Media-Seiten) und auf seinen Mediengeräten. Die Medien - Gastro-Food-Fotos und Gastro-Food-Video - werden dem Auftraggeber innerhalb von sieben Werktagen nach Drehtermin per Downloadlink zur Verfügung gestellt.

 

3.1 Ablauf Videodreh und Mitwirkungspflicht

Detaillierte Informationen zum Ablauf erhält der Auftraggeber mit dem Videoskript. Um dem Befragten jedoch eine Vorbereitung zu ermöglichen, stellt Gourmandz bereits folgende Informationen zur Verfügung:

 

  • Zweifelsohne ist das Hauptthema eines Gastro-Food-Videos die Darstellung der Speisen während der Zubereitung und im servierten Zustand. Die Lokalität oder das Mobil ist eine „Nebendarstellungen“, die jedoch zuerst gefilmt wird.

  • Für einen reibungslosen Ablauf der Videoproduktion empfiehlt Gourmandz die Dreharbeiten, ohne die Anwesenheit von Gästen durchzuführen. Gourmandz möchte Gäste beim Besuch der Gastronomie durch die Videoleuchten oder die Kamera nicht stören. Dennoch sind Dreharbeiten in Anwesenheit von Gästen ohne Hindernisse oder Rechtsfolgen möglich, da keine Gesichter im Mittelpunkt des Gastro-Food-Videos stehen und somit keine erkennbaren Personen Inhalt des Gastro-Food-Videos sind. Es werden keine Persönlichkeitsrechte verletzt.

  • Es empfiehlt sich die Dreharbeiten während der Vorbereitungszeit vor der Eröffnung oder in der Mittagspause der Gastronomie durchzuführen. Die Verkostung wirkt für Außenstehende/Gäste wie ein regulärer Besuch Ihrer Gastronomie, sodass diese in Anwesenheit Ihrer Gäste während der Öffnungszeiten im Anschluss an die Dreharbeiten erfolgen kann. Beispiel: Bei einer Öffnung der Gastronomie um 16:00 Uhr - Beginn der Dreharbeiten um 13:00 Uhr.

  • Die Anwesenheit des Auftraggebers ist gewünscht, jedoch nicht zwingend notwendig, wenn dieser nicht gleichzeitig der Koch der Gastronomie ist. Die Anwesenheit des Kochs/der Köche und einer Servicekraft ist notwendig.

 

3.2 Genehmigungen

Der Befragte genehmigt Gourmandz Foto- und Videoaufnahmen von seinen zubereiteten Speisen und seiner Lokalität/seines Mobils zu tätigen. Alle für die Videoproduktion notwendigen Genehmigungen sind vom Befragten einzuholen. Alle durch das Videoskript vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen und Maßnahmen von Gourmandz sind vom Befragten zu überprüfen und noch vor den Dreharbeiten freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt.

 

3.3 Einverständnis der Mitwirkenden

Der Empfänger verpflichtet sich, dass er selbst sowie seine Mitarbeiter gefilmt werden dürfen. Ebenso müssen Gäste, die den jeweiligen Drehort aufsuchen könnten, informiert werden, dass Dreharbeiten an dem Tag stattfinden, sollte die Dreharbeiten während der regulären Öffnungszeiten stattfinden. Gourmandz stellt dem Befragten zur Sicherheit eine Einverständniserklärung für seine Mitarbeiter und Gäste zur Verfügung.

 

4. Freigabe und Änderungswünsche

Für journalistisch-redaktionelle Inhalte werden grundsätzlich keine Freigaben vor Veröffentlichung eingeholt.

5. Urheberkennzeichnung

Gourmandz platziert in den entstandenen Gastro-Food-Fotos und -Videos Urheberkennzeichnungen - Gourmandz-Logo und ein Gourmandz-Outro-, welche vom Auftraggeber nicht entfernt werden dürfen. Auch darf das GEMA-freie Musikstück, welches Eigentum von Gourmandz ist, nicht entfernt oder anderweitig genutzt werden.

 

5.1 Entfernung der Urheberkennzeichnung
Die Entfernung der Urheberkennzeichnung und das Veröffentlichen des Gastro-Food-Videos ohne Urheberkennzeichnung hat nicht nur Vertragsbruch zur Folge, sondern auch die Folge, dass der Befragte einen Betrag von 3.999 € an Gourmandz leisten muss, da das Video mit dieser Entfernung dem Charakter eines herkömmlichen Image-/Werbevideos gleicht. Die Kosten für ein Image-/Werbevideo von Gourmandz betragen in Worten dreitausendneunhundertneunundneunzig Euro.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Das freigegebene und veröffentlichte Gastro-Food-Video bleibt räumlich und zeitlich unbegrenzt im Eigentum von Gourmandz. Der Befragte erhält lediglich eine räumlich und zeitlich unbegrenzte Nutzungslizenz, soweit der Befragte die „Richtlinien für Gastronomen“ erfüllt. Das Rohmaterial wird nicht herausgegeben.

 

7.1 Urheber- und Leistungsschutzrechte

Das Gastro-Food-Video, entstandene Fotos und sonstige Medien sind urheberrechtlich geschützt - Urheber-, Verwertungs-, Nutzungsrechte oder sonstige Schutzrechte liegen, unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechts und des Hausrechts des Befragten, uneingeschränkt bei Gourmandz. Der Auftraggeber erhält eine Nutzungslizenz entsprechend § V Absatz 2.5. Jede sonstige Nutzung und die Weitergabe an Dritte, d.h. jede Person, die nicht Vertragspartner ist, sind strafbar und vertragswidrig. Für den Fall des Verstoßes dagegen, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung eines Betrages als pauschalierten Schadenersatz in Höhe der Kosten für ein Image-/Werbevideo in Höhe von 3.999 Euro und zum Ersatz sonstiger sich hieraus ergebender Schäden. Gourmandz behält sich das Recht vor, sämtliche Medien, sowie Making-of-Fotos und Videos räumlich und zeitlich unbegrenzt zu nutzen, zu verwerten und zu vervielfältigen, insbesondere zum Zwecke der Eigenwerbung sowie der Referenz zu nutzen.

 

7.2 Rechteübertragung

Der Beauftragte überträgt Gourmandz jegliche mit der Auflistung des Eintrags erforderlichen Rechte, insbesondere der räumlich und zeitlich unbegrenzten Nutzungs-, Verviel- und Verwertungsrechte der erhaltenen Daten. Werden vom Befragten urheberrechtlich geschützte Inhalte weitergegeben, so obliegt die Klärung aller etwaigen Rechte dem Befragten. Gourmandz ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt oder die Verwendung dieser Inhalte gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Ist dies der Fall, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Ansprüche oder Schäden.

 

8.1 Zahlung

Für redaktionelle Einträge, einschließlich aller von Gourmandz erbrachten Leistungen im Rahmen unserer Dienste, sind auf unbefristete Zeit keine Zahlungen zu leisten.

 

8.2 Verkostung

Mit Einwilligung zur Produktion eines Eintrags auf GOURMANDZ.COM erklärt sich der Befragte damit einverstanden, alle Aufwendungen, die mit einer einmaligen Verkostung mit maximal zwei Gourmandz-Redakteuren entstehen, zu übernehmen.

 

 

9. Laufzeit Nutzungslizenz

Die Nutzungslizenz für das Gastro-Food-Videoportal ist, unter Vorbehalt dessen, dass die „Richtlinien für Gastronomen“ erfüllt werden, zeitlich unbegrenzt.

 


§ VI Kündigung


1. Kündigung - Inserenten
• Der Eintrag kann vom Inserenten manuell nicht geändert oder gelöscht werden. Der Inserent hat ein Recht auf Berichtigung und kann seine „Bitte um Berichtigung“ an Gourmandz per E-Mail an office@gourmandz.com richten.
• Mit Hinweis auf die journalistisch-redaktionelle Tätigkeiten von Gourmandz, handelt Gourmandz, bei seinen eigenen redaktionellen Einträgen von Gastronomien, im Informationsinteresse der Öffentlichkeit und bedient sich lediglich an bereits öffentlich zugängliche Daten und hat ein Recht auf Veröffentlichung dieser Daten. Hier beruft sich Gourmandz auf § 29 BDSG.
• Gourmandz behält sich das Recht vor, Gastronomien, die den „Richtlinien für Foto-Selbsteintrag" nicht gerecht werden, abzulehnen oder von GOURMANDZ.COM zu entfernen. Dies kann nach Verweigerung einer Verkostung, nach Prüfung Ihres Fotoeintrags oder nach Verkostung Ihrer Gerichte geschehen. Auch bei der Feststellung, dass Ihre Gerichte nur für Ihr/e Foto/s "liebevoll" angerichtet sind und dies nicht Ihrem täglichen Standard entspricht, machen wir von diesem Recht Gebrauch. Hier berufen wir uns auf die Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 GG).
• Einträge mit beleidigenden, bedrohlichen, Gewalt verherrlichenden, rassistischen oder sexuell anstößigen Angaben, werden sofort gelöscht.


2. Kündigung - Auftraggeber
• Wird der Produktionsauftrag vor Veröffentlichung des Videoeintrags durch den Auftraggeber gekündigt oder kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, wird die vereinbarte Zahlung fällig oder bleibt die Zahlungspflicht erhalten.
• Nach Veröffentlichung, Erhalt der Medien durch den Auftraggeber und Zahlung der Leistungen, ist eine Kündigung seitens des Auftraggebers nicht mehr möglich. Die Nutzungslizenz behält seine Gültigkeit bis zur Nicht-Einhaltung der „Richtlinien für Gastronomen“.
• Gourmandz behält sich das Recht vor, Gastronomien, die die „Richtlinien für Gastronomen" nicht erfüllen, abzulehnen oder von GOURMANDZ.COM zu entfernen.
• Wird dem Auftraggeber wegen der Nicht-Einhaltung der „Richtlinien für Gastronomen“ durch Gourmandz gekündigt, verliert der Auftraggeber die Nutzungslizenz für das Gastro-Food-Video und muss dieses von seiner Internetpräsenz und seinen Mediengeräten entfernen.
• Der Videoeintrag kann vom Auftraggeber manuell nicht geändert oder gelöscht werden. Der Auftraggeber hat ein Recht auf Berichtigung und kann seine „Bitte um Berichtigung“ an Gourmandz per E-Mail an office@gourmandz.com richten.

 


§ VII Geheimhaltung


1.1 Betriebsgeheimnisse des Gastronomen
Gourmandz verpflichtet sich, alle ihm zugehenden Betriebsgeheimnisse des Gastronomen, insbesondere der ihm bei den Dreharbeiten bekanntgewordenen Rezepte, Zutaten und Zubereitungen, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Weiter werden diese Betriebsgeheimnisse nicht von Gourmandz genutzt, um sich einen persönlichen oder wirtschaftlichen Nutzen daraus zu ziehen.


1.2 Verschwiegenheit bei Kündigung durch Gourmandz
Sollte der Vertrag durch Gourmandz wegen Nicht-Erfüllung der „Richtlinien für Gastronomen“ durch den Gastronomen gekündigt werden, verpflichtet sich Gourmandz, die Gründe für die Kündigung nicht zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben. Gourmandz wird dem Gastronomen keinen wirtschaftlichen Schaden bringen oder seinem Ruf schaden.


2. Betriebsgeheimnisse von Gourmandz
Der Gastronom verpflichtet sich, alle ihm zugehenden Betriebsgeheimnisse von Gourmandz, insbesondere des ihm zugegangenen Videoskripts, des Gastro-Food-Video-Konzepts und der Produktionsdetails, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Gastronom macht den Vertragsinhalt nur den Mitarbeitern zugänglich, die den Gastronomen am Drehtermin unterstützen oder vertreten. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltung. Weiter werden diese Betriebsgeheimnisse nicht vom Auftraggeber genutzt, um sich einen persönlichen oder wirtschaftlichen Nutzen daraus zu ziehen.

 


§ VIII Datenschutz
Gourmandz verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und verwendet vom Gastronomen überlassene personenbezogene Daten nur im gesetzlich zulässigen Rahmen. Es gilt im Übrigen die Datenschutzerklärung von Gourmandz: gourmandz.com/datenschutz

 


§ XI Gewährleistung und Haftung
Gourmandz und der Gastronom haften im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Schadensersatzansprüche sind im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen beidseitig ausgeschlossen. Die Parteien haften jedoch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. bei leichter Fahrlässigkeit im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.


1. Haftungsausschluss für Inhalte
Gourmandz übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und Urheberrechtsklärung der vom Gastronomen veröffentlichten oder bereitgestellten Inhalte. Der Gastronom ist verpflichtet diese inhaltlich und auf mögliche Urheberrechtsverletzungen zu prüfen. Gewährleistungsansprüche sind Gourmandz gegenüber ausgeschlossen. Jegliche Haftung für Ansprüche, die aufgrund von vorgeschlagenen Inhalten, Leistungen und Maßnahmen gegen Gourmandz erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Gastronom ist zur rechtlichen Klärung verpflichtet und haftet für alle die von ihm bereitgestellten Inhalte.


§ X Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist ausschließlich Paderborn.

Stand: 10.03.2019

I Allgemeines
I Begriffsbestimmung
Kriterien Gastro
II Kriterien Liebe
Kriterien Verkostung
II Kein Hoteltester
III 1-3
III 4-6
III 7-9
IV 1-2
IV 3
IV 4-6
IV 7-8
IV 9-10
V
VI
VII - IX
bottom of page